Die Anwaltskanzlei Karrenstein & Giez wurde 1998 von den Rechtsanwälten Michael Karrenstein und Matthias Giez in Köln gegründet.
Von Beginn an besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmensberatungen CMC und MBW GmbH, letztere ist eine Tochtergesellschaft der Sparkasse KölnBonn. Darüber hinaus kooperieren wir mit Steuerberatern und anderen Rechtsanwaltskollegen, um stets eine umfassende Beratung zu gewährleisten.
Der Mandantenkreis umfasst mittelständische Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmern aus allen Bereichen der Wirtschaft ebenso wie Privatpersonen, die eine professionelle Beratung bzw. Vertretung, vornehmlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten benötigen. Eine laufende Fort- und Weiterbildung garantiert eine umfassende Betreuung unserer Mandanten aus allem Bereichen der Wirtschaft und der freien Berufe.
Studium an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Passau und Köln. 1998 Anwaltszulassung. Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt Michael Karrenstein ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln. 1996 Anwaltszulassung. Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt Matthias Giez ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Die Beziehungen zwischen einzelnen Personen werden geregelt durch das allgemeine Zivilrecht. Dazu gehören u.a. das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Durch die Zwangsvollstreckung werden insbesondere Geldforderungen durch besondere Maßnahmen durchgesetzt.
Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen gegenüber Verwaltung und Gericht.
Rechtliche Konfliktregelung (Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht etc.) sowie vertragliche Gestaltung im gesamten familiären Bereich. Vertragsgestaltung für nichteheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Vorsorgevollmachten für den Krankheitsfall, Patientenverfügung, Betreuungsfragen.
Beratung und Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und von Mitgliedern aller anderen Freien Berufe in ihren beruflichen Rechten und Pflichten sowie haftungsrechtlichen Fragen.
Vertretung von Verwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümern in Fragen der Gemeinschaftsordnung, bei Beschlussanfechtungen, Wohngeldverfahren und bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Wohnungseigentum.
Für Berufsverbände u.ä. ohne eigene Rechtsabteilungen beraten und vertreten wir deren Mitglieder.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.
Wir betreuen Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere Gründung, Änderung, Umwandlung, Abwicklung unterschiedlicher Gesellschaftsformen (GmbH, GmbH & Co KG, GbR, ….) einschließlich der Vertretung und Beratung von Gesellschaftern.
Vertretung gegenüber Behörden und Verwaltungsgericht in Fragen des öffentlichen Rechts.
Das Handelsrecht ist wichtig für alle Kaufleute und Unternehmer. Es regelt deren Rechte und Pflichten und die Geschäftsbeziehungen untereinander. Wir beraten und vertreten Sie in allen relevanten Fragen des Handels- und Unternehmensrechts.
Mit unserem besonderen Fachwissen im Arbeitsrecht helfen wir Unternehmern, Selbstständigen, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Betriebsräten bei der Lösung der vielfältigen Probleme im Arbeitsrecht. Kündigungen, Abmahnungen, Mitbestimmung.
Im Baurecht befassen wir uns u.a. mit der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Geltendmachung von Baumängeln.
Kölner Straße 201-203
51149 Köln
Oder rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 oder nach Vereinbarung.
Tel.: 02218879000 Fax: 02218879005
@: info@rae-karrenstein-giez.de
@: Matthias.Giez@rae-karrenstein-giez.de
@: michael.karrenstein@rae-karrenstein-giez.de
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Gute anwaltliche Tätigkeit verlangt eine Gegenleistung. Wir bemühen uns, Honorarfragen transparent und offen mit unseren Mandanten zu besprechen. Es gibt drei Möglichkeiten der Honorierung anwaltlicher Leistungen:
Wenn wir unsere Mandanten in Prozessen vertreten, sind wir verpflichtet, die Gebühren auf der Grundlage des RVG unseren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Streitwert. Er entspricht im Regelfall der offenen Geldforderung. Außerhalb von Prozessen, als bei sonstiger Beratung und Vertretung, kann das Honorar frei vereinbart werden. Auch bei Durchführung eines Prozesses ist eine Honorarvereinbarung möglich, allerdings dürfen die gesetzlichen Gebühren dabei nicht unterschritten werden.